ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für folgendes Software-Produkt:

NOBOGEY-Game and Swing Check, SWING-Version

WICHTIG: 
Lesen Sie die in diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag (in weiterer Folge 'EULA' genannt) beschriebenen Rechte und Einschränkungen sorgfältig durch. 
Oben genannte Software kann auf Ihrem Computer nur installiert werden, wenn Sie den Bestimmungen dieses EULAs zustimmen. 

Indem Sie auf die Schaltfläche 'Ich stimme zu' klicken, erklären Sie sich mit den Bestimmungen des EULAs einverstanden.

Dieser EULA ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristische Person) und Reinhold Gugler (in weiterer Folge 'LIZENZGEBER' genannt) für die dem EULA zugrunde liegende, oben genannte Software.
Diese umfasst die beiliegende Computersoftware, sowie eventuell dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation, entweder im 'Online'- oder elektronischen Format. Diese wird in weiterer Folge als 'SOFTWARE' bezeichnet. 
Sie erklären sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses EULAs gebunden zu sein, indem Sie die SOFTWARE installieren. 
Falls Sie bei der Installation auf die Schaltfläche 'Ich lehne ab' klicken, sind Sie nicht berechtigt, die SOFTWARE zu installieren oder zu verwenden.

Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. 
Die SOFTWARE wird lizenziert, nicht verkauft!

1.)LIZENZEINRÄUMUNG: Der EULA räumt Ihnen folgende Rechte ein:

a)Software: Sie sind Eigentümer der Disketten bzw. anderer Datenträger, auf denen sich die SOFTWARE ursprünglich befindet bzw. auf die sie nachträglich aufgezeichnet oder gespeichert wird. Der LIZENZGEBER behält sich jedoch alle Eigentumsrechte bezüglich der SOFTWARE sowie alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt wurden.
Sie sind berechtigt, eine Kopie der SOFTWARE auf einem einzigen Computer, einer einzigen Arbeitsstation, einem einzigen Terminal, einem einzigen tragbaren PC oder anderen digitalen elektronischen Gerät (in weiterer Folge als 'COMPUTER' bezeichnet) zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, anzuzeigen, auszuführen oder in anderer Weise mit ihr zu interagieren (in weiterer Folge als 'AUSFÜHREN' bezeichnet). 
Sie sind berechtigt, eine zweite Kopie für Archivierungszwecke anzulegen. Diese Kopie ist für Sicherungszwecke nur im Zusammenhang mit der Verwendung der SOFTWARE auf einem einzigen COMPUTER bestimmt.

b)Netzwerkverwendung: Sie sind außerdem berechtigt, eine Kopie der SOFTWARE auf einem Netzwerkserver zu speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, die SOFTWARE über ein internes Netzwerk auf Ihren anderen COMPUTERN AUSZUFÜHREN. 
Sie sind jedoch verpflichtet, für jeden COMPUTER, auf dem die SOFTWARE vom Netzwerkserver aus AUSGEFÜHRT wird, eine Lizenz für die SOFTWARE zu erwerben, die speziell für die Verwendung auf diesem COMPUTER gilt. Eine Lizenz für die SOFTWARE darf nicht geteilt oder auf mehreren COMPUTERN gleichzeitig verwendet werden.

2.)EINSCHRÄNKUNGEN: 

a)Sie müssen alle Copyright-Vermerke auf allen Kopien der SOFTWARE beibehalten. Das Entfernen des Copyright-Vermerks von einer Kopie der SOFTWARE oder des Begleitmaterials, sofern vorhanden, ist unzulässig.

b)Übertragung der Lizenz: Sie dürfen Ihre Lizenz übertragen, vorausgesetzt, daß Sie (a) alle Teile der SOFTWARE bzw. Kopien davon übertragen, (b) keinen Teil der SOFTWARE bzw. Kopien davon behalten, (c) daß der Empfänger davon in Kenntnis gesetzt wird, daß dieser seine persönlichen Lizenz-Daten vom LIZENZGEBER anfordern muß und (d) daß der Empfänger diesen EULA liest und sich an seine Bestimmungen gebunden erklärt.
Sofern die SOFTWARE ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der SOFTWARE umfassen.

c)Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung: Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, daß das anwendbare Recht, und nur insoweit, ungeachtet dieser Einschränkung, dies gestattet.

d)Vermietung/Verkauf: Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Sie dürfen für Ihre Rechte innerhalb dieses EULAs keine Unterlizenzen vergeben.

e)Supportleistungen: der LIZENZGEBER stellt Ihnen nach eigenem Ermessen möglicherweise Supportleistungen in Verbindung mit der SOFTWARE bereit. Jeder ergänzende Softwarecode, der Ihnen im Rahmen der Supportleistungen zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der SOFTWARE betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses EULAs. 
Der LIZENZGEBER ist berechtigt, die von Ihnen zur Verfügung gestellten technischen Daten im Rahmen der Supportleistungen, für geschäftliche Zwecke, einschließlich der Produktunterstützung und -entwicklung, zu verwenden. 
Der LIZENZGEBER verpflichtet sich, solche technischen Daten ausschließlich anonym zu verwenden, außer und nur insoweit, wie dies zur Bereitstellung von Support an Sie erforderlich ist. 

f)Ersatz, Änderung und Update der SOFTWARE: Der LIZENZGEBER behält sich das Recht vor, die SOFTWARE jederzeit zu ersetzen, zu ändern oder zu aktualisieren, indem Ihnen eine Ersatzversion oder geänderte Version der SOFTWARE oder ein entsprechendes Update ('UPDATE')angeboten wird, und dieses UPDATE in Rechnung zu stellen. 
Jedes angebotene UPDATE wird als Bestandteil der SOFTWARE betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses EULAs (es sei denn, ein weiterer EULA, das einem UPDATE der SOFTWARE beiliegt, hat Vorrang vor diesem EULA). 
Falls der LIZENZGEBER ein UPDATE der SOFTWARE anbietet, erfolgt (a) die weitere Verwendung der SOFTWARE durch Sie nur unter der Bedingung, daß Sie ein solches UPDATE der SOFTWARE und einen möglicherweise beiliegenden EULA, der Vorrang hat, akzeptieren, und (b) dadurch Ihr Recht zur Verwendung sämtlicher früherer Versionen der SOFTWARE endet. 

DER LIZENZGEBER IST NICHT DAZU VERPFLICHTET, UPDATES, UPGRADES ODER TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE SOFTWARE ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. 

3.)KÜNDIGUNG: Unbeschadet sonstiger Rechte ist der LIZENZGEBER berechtigt, diesen EULA zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses EULAs verstoßen. 
Der LIZENZGEBER ist berechtigt, diesen EULA zu kündigen, indem Ihnen ein vorrangiger EULA im Zusammenhang mit einem UPDATE für die SOFTWARE angeboten wird und Ihre weitere Verwendung der SOFTWARE (des UPDATEs) davon abhängig gemacht wird, dass Sie einen solchen EULA, der Vorrang hat, akzeptieren. 
Falls der LIZENZGEBER diesen EULA kündigt, sind Sie verpflichtet, die Verwendung der SOFTWARE sofort einzustellen und sämtliche Kopien der SOFTWARE und alle ihre Komponenten zu vernichten.

4.)URHEBERRECHT: Eigentum und Urheberrecht an der SOFTWARE (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Videos und Text, die in der SOFTWARE enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie der SOFTWARE liegen beim LIZENZGEBER. 
Alle Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an Inhalten, auf die mit Hilfe der SOFTWARE zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsbesitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt sein. 
Dieser EULA räumt Ihnen kein Recht ein, solche Inhalte zu verwenden. Wenn diese SOFTWARE Dokumentation enthält, die nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird, dürfen Sie eine Kopie dieser elektronischen Dokumentation drucken. Sie sind nicht berechtigt, das der SOFTWARE eventuell beiliegende gedruckte Begleitmaterial zu kopieren.

5.)EINGESCHRÄNKTE GARANTIE:
Der LIZENZGEBER garantiert als einzige Gewährleistung, daß bei Versand der SOFTWARE, die Datenträger, auf denen sich die SOFTWARE befindet, frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. 
Der LIZENZGEBER lehnt alle Gewährleistungen jedweder Art ab, falls die SOFTWARE angepaßt, neu verpackt oder auf irgendeine Art von Dritten geändert wurde.

6.)AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG: DER LIZENZGEBER UND DESSEN LIEFERANTEN STELLEN DIE SOFTWARE 'WIE BESEHEN' OHNE GARANTIE AUF FEHLERFREIHEIT ZUR VERFÜGUNG. SIE LEHNEN ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF, (FALLS ZUTREFFEND) JEDE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, VIRENFREIHEIT, FAHRLÄSSIGKEIT ODER MANGELNDE FACHMÄNNISCHE BEMÜHUNGEN AB. 
ES GIBT AUCH KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER BEDINGUNG IM HINBLICK AUF RECHTSANSPRÜCHE, UNGESTÖRTEN BESITZ ODER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. DAS GESAMTE RISIKO, DAS BEI DER VERWENDUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE ENTSTEHT, LIEGT BEI IHNEN. 

Ungeachtet dessen kann der LIZENZGEBER nach eigenem Ermessen Gratis-Supportleistungen für unerwartet auftretende Fehler im Ablauf des SOFTWARE-Codes zur Verfügung stellen (siehe auch 2.)e)Supportleistungen).

Die gesamte Verantwortung für die Auswahl der SOFTWARE zum Erreichen der von Ihnen angestrebten Ergebnisse sowie für die Installation, Verwendung und durch die SOFTWARE erzielten Ergebnisse liegt bei Ihnen. 

7.)HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR ALLE SCHÄDEN UND BESCHRÄNKUNG DER WIEDERGUTMACHUNG UND DES SCHADENSERSATZES: DER LIZENZGEBER UND DESSEN LIEFERANTEN SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR DIREKTE ODER BESONDERE SCHÄDEN SOWIE FÜR NEBEN- UND FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN ODER UMSATZ, VERLORENGEGANGENEN EINSPARUNGEN ODER DATEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DIESEM VERTRAG ERGEBEN, AUCH DANN NICHT, WENN DER LIZENZGEBER UND DESSEN LIEFERANTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. UNABHÄNGIG VON DER FORM DES ANSPRUCHS BETRÄGT DIE VERPFLICHTUNG VON DES LIZENZGEBERS ZUM SCHADENSERSATZ IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER AUF KEINEN FALL JEMALS MEHR ALS DIE LIZENZGEBÜHR, DIE SIE FÜR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE GEZAHLT HABEN. 
Einige Länder gestatten weder die Einschränkung noch den Ausschluß der Haftung für Neben- oder Folgeschäden; daher findet die vorige Klausel möglicherweise für Sie keine Anwendung.

Außerdem haftet der LIZENZGEBER nicht für die vom LIZENZGEBER oder den Support-Mitarbeitern von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Informationen und die direkten oder indirekten Schäden, die durch die von Ihnen auf Anweisung eines Support-Mitarbeiters durchgeführten oder unterlassenen Aktionen entstanden sind. 

DIE BESCHRÄNKUNG DER WIEDERGUTMACHUNG UND DES SCHADENSERSATZES GILT NICHT FÜR KÖRPERLICHE SCHÄDEN AN PERSONEN (EINSCHLIESSLICH TODESFALL), DIE DURCH NACHLÄSSIGKEIT DES LIZENZGEBERS VERURSACHT WURDEN.

8.)PRODUKTRÜCKGABE: Falls Sie die Software an den LIZENZGEBER bzw. an eine vom LIZENZGEBER autorisierte Vertriebsstelle oder einen Händler zurücksenden, müssen Sie die Versandkosten im voraus begleichen und die SOFTWARE entweder versichern oder das volle Risiko für Verlust oder Beschädigung der SOFTWARE während des Transports tragen.

9.)ANWENDBARES RECHT: Dieser EULA unterliegt den Gesetzen der Republik Österreich. 

10.)ALLGEMEINES: Dieser EULA ist sowohl für Sie als auch für Ihre Angestellten, Arbeitgeber, Vertragspartner und Bevollmächtigten sowie Nachfolger und Abtretungsempfänger bindend.

Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, daß im Falle einer rechtlichen Ungültigkeit einzelner Punkte dieses EULA's die restlichen Punkte dieses EULA's weiter Gültigkeit besitzen.

11.)KONTAKT: Falls Sie Fragen zu diesem EULA haben oder aus irgendeinem sonstigen Grund mit dem LIZENZGEBER Kontakt aufnehmen möchten, finden Sie die Kontakt-Adresse auf der Website 'www.nobogey.net'.

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Last updated : 08/16/06